Verbot von Osterfeuern

Liebe Kufsteinerinnen und Kufsteiner!

Aufgrund von vermehrten Anfragen an das Land Tirol möchten wir darauf hinweisen, dass aus folgenden Überlegungen die Abhaltung von Osterfeuern NICHT erlaubt ist:

Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. März 2020, LGBl. 35/2020, nach § 2 Z 2 des COVID-19—Maßnahmengesetzes,  ist nach § 4 Abs. 1 das Verlassen des eigenen Wohnsitzes (2 Abs. 6) verboten.

Nach wie vor gelten lediglich die folgenden Ausnahmetatbestände:

Nach § 4 Abs. 2 ist vom Verbot nach Abs. 1 das Verlassen des eigenen Wohnsitzes aus triftigen Gründen zur Deckung von Grundbedürfnissen ausgenommen. Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist dabei auf ein zeitlich und örtlich unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken.

Nach § 4 Abs. 5 sind triftige Gründe zur Deckung von Grundbedürfnissen, die ein Verlassen des eigenen Wohnsitzes rechtfertigen, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie), sonstige Handlungen zur Versorgung der Grundbedürfnisse ( z.B. Lebensmitteleinkauf, gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Besuch bei alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich) und Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Diese triftigen Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft zu machen.

Im Rahmen der Osterfeierlichkeiten ist heuer aufgrund der aktuellen Lage das Abbrennen jeglicher Feuer verboten. Die traditionellen Osterfeuer können somit – wie auch die kirchlichen Osterfeierlichkeiten – leider nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Zum einen erlauben die Verkehrsbeschränkungen das Verlassen des Hauses wie angeführt nur aus triftigen Gründen, zum anderen gilt es, die Einsatzkräfte nicht zusätzlich zu beanspruchen.

Im vergangenen Jahr mussten die Tiroler Feuerwehren auch zu 22 Einsätzen mit Osterfeuern ausrücken. Aufgrund des niederschlagsarmen Winters besteht abhängig von der aktuellen Witterung zudem eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Eure

STADTFEUERWEHR Kufstein